Corona Update 04. Jan 2022

Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 12.01.2022 gültig.
somit gilt auch weiterhin:

Unter 2G ist somit eine Sportausübung in Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung möglich. Die 2Gplus-Regelung ist weiterhin in der Indoorsportausübung zu beachten (gilt somit auch für Aikido).

Folgende Vorraussetzungen wurden aktuell noch nicht vom Verein bestätigt:

Übergangsfrist für ungeimpfte Jugendliche im Alter von 12 Jahren und 3 Monaten bis unter 18 Jahren bis zum 12. Januar 2022 verlängert.

Für geboosterte Personen entfällt die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung zur Sportausübung für Indoor-Sportarten ebenfalls.

Somit gilt auch stand heute das auch geboosterte einen negativen Test vorlegen müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

13 − sieben =

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .