Corona Update 26. November 2021

Vorgehensweisen beim SV Schwaig :


Ein Betreten des Sportgeländes ist nur  Gepimpten oder Genesenen in Verbindung mit einem Schnelltest gestattet.
Die Trainer / Betreuer sind dafür verantwortlich, dass genau diese Vorgänge überprüft und dokumentiert werden.
Ohne Ausnahmen.

Eltern können zum Zuschauen, ebenfalls nur mit 2 G plus in die Halle.

Absatz 6: (Testnachweis) vorgesehen ist, ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
2. eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
3. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.

  • Absatz 7: Getesteten Personen stehen gleich:

1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
3. noch nicht eingeschulte Kinder.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen Eigenaktivitäten übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G plus zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können.

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